Entsorgung

4. Entsorgung

Die Entsorgung von Produkten aus Papier, Pappe und Karton unterliegt der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und
Verpackungsabfälle (ABl. EG Nr. L 365 S. 10), welche in der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen umgesetzt wurde. Well- und Vollpappe sind vollständig
wiederverwertbar und werden in Deutschland zu fast 100% recycelt. Der nicht recycelte Teil wird wegen seiner hohen energetischen Verwertbarkeit oftmals im Zuge der Müllverbrennung zur
Energiegewinnung herangezogen.

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